Brandschutzerziehung und -aufklärung

„Die Feuerwehren haben bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung mitzuwirken“, heißt es in §6, Abs. 2 des Brandschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein.


Regelmäßig besuchen die Kameradinnen und Kameraden der FF Seester um die drei Brandschutzerzieher der Feuerwehr Seester die Grundschule und den Kindergarten der Gemeinde. Vor allem im Kindergarten geht es darum, den Kindern zunächst einmal die Angst vor den „Feuerwehrmonstern“ in ihren dicken Schutzjacken und mit den Atemschutzmasken im Gesicht zu nehmen, denn diese wollen im Notfall nur helfen!

 

Da kann es dann schonmal sein, dass eine der Kindergärtnerinnen als Vertrauensperson der Mädchen und Jungen Stiefel, Jacke und Helm anzieht um den Kleinen zu beweisen, dass unter der ganzen Kleidung auch „nur“ ein ganz normaler Mensch steckt. Haben die Kinder erst einmal Vertrauen gefasst, werden der sorgfältige Umgang mit dem Feuer, das richtige Verhalten im Brandfall und das Absetzen eines Notrufs geübt. Doch auch um die  Erwachsenen kümmern sich die Brandschutzerzieher – z.B., indem sie den sachgerechten Umgang mit dem Feuerlöscher zeigen und über Gefahren im Haushalt aufklären.