Sicherheit zum Jahreswechsel: Bitte halten Sie die Abbrennzeiten und Sicherheitsabstände ein!

28.12.2019

Mit dem heutigen Tage hat der Verkauf von Silvesterfeuerwerk im Einzelhandel begonnen.

 

Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern gesetzlich lediglich am 31.12., 0:00 Uhr und 01.01., 24.00 Uhr gestattet ist und durch örtliche Erlasse noch weiter räumlich und zeitlich eingeschränkt sein.

Bitte halten Sie die notwendigen Sicherheitsabstände ein. Gerade die zahlreichen, ortsbildprägenden Reetdachgebäude in unserer Gemeinde und Gebäude mit Brettergiebel benötigen besondere Rücksicht und große Sicherheitsabstände, hier gilt ein Schutzradius von mindestens 200 Metern um diese Gebäude (siehe Übersichtskarte, welche keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhebt!).

 

In unserer Nachbargemeinde Seestermühe gilt ein generelles Verbot für das Zünden von Feuerwerks- und Knallkörpern, welches sich grenzüberschreitend 200 Meter weit auch in unsere Gemeinde hinein erstreckt. In Elmshorn gilt ein grenzüberschreitender Sicherheitsabstand von 500 Metern um alle Rettdachgebäude.

 

Denken Sie gerade beim Zünden von lauten Knallkörpern bitte auch an unsere jüngsten Mitbürger sowie unsere Haus- und Wildtiere, für die der Lärm eine besondere Stresssituation bedeutet!

 

Beachten Sie weiterhin bitte die Sicherheitshinweise unserer Feuerwehr, die sie unter https://www.feuerwehr-seester.de/seite/244349/feuerwerk.html finden.