Was tun bei Sturmflut?

Wenngleich das Netz aus Deichen, Sperrwerken an Krückau und Pinnau und baulichem Flutschutz den Bewohnern der Seestermüher Marsch ein hohes Maß an Sicherheit bietet, kann im Einzugsbereich der Elbe auch heute eine Überflutung nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.

Checkliste Notfallmaßnahmen bei drohenden Überflutungen


Handgepäck:

 

Falls noch Zeit bleibt:

 

Persönliche Schutzmaßnahmen

 

Evakuierung

 

 


Der Kreis Pinneberg hat hier vor einiger Zeit ein Merkblatt herausgegeben, dessen Inhalt nachfolgend wiedergegeben ist.

 

Was ist bei der Aufforderung zur Räumung zu beachten und welche Vorbereitungen sind zu treffen?

 

1.
 
 
 
 
 
 

Zum verlassen akut gefährdeter Bereiche wird durch Rundfunk und Fernsehen, evtl. auch durch Lautsprecherdurchsagen, aufgerufen. Schalten Sie daher bei angekündigten schweren Sturmfluten oder bei durch Sirenen ausgelöstem Heulton von einer Minute Dauer Ihr Radio (z. B. NDR 2 oder RSH) oder Fernsehgerät ein.
Sie sollten ein batteriebetriebenes Radio bereithalten.
Informieren Sie auch Ihre ausländischen Mitbürger!

 

2.
 
 
 
 

Stellen Sie Handgepäck bereit! Sie müssen sich dabei auf das Notwendigste beschränken, sollten aber Geld, Wertsachen, persönliche Dokumente, Wolldecke oder Schlafsack, Waschzeug, warme Bekleidung, wichtige Medikamente und Lebensmittel für ein bis zwei Tage nicht vergessen.

 

Verlassen des Wohnortes

3.
 
 

Benutzen Sie zum verlassen Ihres Wohnortes Ihr eigenes Kraftfahrzeug und bemühen Sie sich um Unterkunft bei Verwandten oder Bekannten.

 

4.
 
 
 

Benutzen Sie in Ihrem eigenen Interesse zum Verlassen des gefährdeten Gebietes nur die öffentlichen Verkehrswege (Für die Seestermüher Marsch beachten Sie bitte untenstehende Karte).

 

5.
 
 
 

Können Sie Ihren Wohnort nicht mit einem Kraftfahrzeug verlassen, sollten Sie sich um Mitfahrgelegenheiten bemühen. Gegenseitige Hilfe sollte gerade im Notfall eine Selbstverständlichkeit sein.

 

6.
 
 
 
Die besondere Situation verlangt äußerst diszipliniertes Verhalten auf den Straßen. Achten Sie bitte auf Verkehrshinweise und folgen Sie den Anordnungen der Polizei und Hilfsdienste! Vieh darf auf keinen Fall freigelassen und auf die Straße getrieben werden.

 

Rettungsdienst/Notdienst

Bettlägerige oder sonst hilfsbedürftige Personen sollten den Rettungsdienst anrufen (Notruf 112 oder Leitstelle West 04121/19222), der den Transport übernimmt, falls Nachbarn oder die Personen, die sie sonst betreuen, nicht helfen können. Blockieren Sie diese lebenswichtigen Anschlüsse nicht unnötig.

 

Kann evtl. frühzeitig das Verlassen bestimmter Gebiete empfohlen werden?

Der allgemeinen Aufforderung zum Räumen bestimmter Orte oder Ortsteile kann, soweit es die Lage zuläßt, eine frühe Empfehlung vorausgehen, bestimmte Bereiche vorsorglich zu verlassen. Dieser Empfehlung sollten insbesondere Frauen und Kinder, sowie ältere und kranke Menschen nachkommen.

 

Wer sollte sonst noch Schutzvorkehrungen treffen?
Bei Deichbrüchen kann auch Gefahr für die Menschen bestehen, die zwar nicht in unmittelbarer Deichnähe, aber in den niedrigen Elbmarschen unseres Kreises leben. Diese Bewohner sollten ebenfalls Schutzvorkehrungen treffen, insbesondere auch der Personenkreis, der zum Verlassen seines Wohnsitzes trotz Aufforderung nicht bereit sein wird.

 

Bei Überflutungen gilt:
a) Suchen Sie Schutz in höher gelegenen Stockwerken Ihres Hauses oder auf höher gelegenen Anwesen in unmittelbarer Nachbarschaft.


b) Stellen Sie Handgepäck bereit (Geld, Wertsachen, persönliche Dokumente, Wolldecke oder Schlafsack, Waschzeug, warme Bekleidung, wichtige Medikamente und Lebensmittel für ca. 2 Tage). Denken Sie auch an Trinkwasser, Taschenradio und Beleuchtungsmittel (z. B. Taschenlampe), um sich Hilfsmannschaften gegenüber auch bei Dunkelheit bemerkbar zu machen.

 

 

 

Downloads:

Notfallbeilage Sturmflut (PDF, ca. 2,5 MB)